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Historia Universalis |
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Mittelalter
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Themenseite Geldwesen
und „Wucher“ im Mittelalter |
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1.
Geldwechsel, Kredit und Zins – Finanzpraktiken auf der Champagne-Messe |
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2. Geldanleihe gegen Zinsen. Aus einem italienischen Vertag
von 1161 Originalquelle mit Übersetzung und Kommentar |
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3.
Geld und Geldverleih im Mittelalter in Anlehnung an Jacques Le Goffs „historisch-anthropologischen Versuch“ Das Mittelalter und das Geld, 2010,
gefolgt von einem Rückblick auf Le Goffs erstes
Buch zum Thema. |
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4. Der alltägliche Wucher… Kurze Auszüge aus einer Studie zur Kreditwirtschaft von Bruno Kuske, 1927 |
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5.
Literaturhinweise |
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Wird ergänzt... |
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Last update: 21.10.2010 |
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W. Geiger 2009 |
1. Geldwechsel, Kredit und Zins – Finanzpraktiken
auf der Champagne-Messe Aus einer Abhandlung über die Geschichte
der Messe aus dem 14. Jh. |
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Im Cartularium des Michel Caillot (Bibliothèque municipale de Provins) finden
sich zwei Berichte über die Champagne-Messe, der
zweite stellt eine Abhandlung über die Geschichte und die Geschäftspraktiken
der Messe dar. Der nicht datierte Text stammt aller Wahrscheinlichkeit vom
Ende des 14. Jh.s (datum ante quem: 1356) und wurde
1863 in der umfassenden historischen Arbeit von Félix Bourquelot im Anhang abgedruckt.
Nachfolgender Auszug beschreibt die Zinspraktiken der Geldwechsler und deren
Verschleierung. – Es folgen das altfranzösische Original und die deutsche
Übersetzung. |
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Aus: Ce sont les Coustumes, Stille et Usaige de la Court de
Chancellerie des Foires de Champagne et de Brie, in : Félix Bourquelot :
Etudes sur les foires de Champagne, sur la nature, l’étendue & les
règles du commerce qui s’y faisait aux XII, XIII & XIV, siècles.
Mémoires présenté par divers savant à l’Académie des Insciptions
et Belles-Lettres de l’Institut Impérial de France, Ser.2,
t.5, 1865. Reprint Brionne : Le Portulan [ca. 1970], p. 353sq. |
Der Text beschreibt den Vorgang am Beispiel eines Geschäftes zwischen
« Jacques de Florence » - Jakob aus Florenz – und « Baudouin
de Malines » – Balduin aus Mechelen
(Flandern). Original : |
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[...] Et quant [ung d'] iceulx marchans de Ytalye avoit achaté draps d'un
marchant de Malines, il disoit
à son marchant de draps : venez au change de tel changeur;
je vous le feray créancier à respondre
pour moy de cent livres que je vous doy pour les draps que j'ay achatez
de vous, ce me prestera son greffe. Si aloient au change d'icelluy changeur, et disoit li
marchant d'Ytalye au changeur : respondez
pour moy à ce marchant de Malines de cent livres
que je luy dois. Lors le changeur luy en respondoit, et ly créancier prometoit à payer
ces cent livres, et faisoient leurs escrips en tables de cire, présent l'un et l'autre; et estoit si escrips que li changières avoit [promis à
Baudouin de Malines, pour] Jacques de Florence, [de] contenter as c livres
[qu'il devoit], et estoit
cy escrips aux tables du
costé et de la partye que
les debtes que li changeur
debvoit estoïent esciptes, et de l'autre partye
des tables estoient escriptes
les debtes que l'on debvoit
audit changeur; et sy tost
comme li changeur avoit créance pour Jacques de
Florence cent livres à Baudouin de Malines, il escripvoit
de telle autre partye des tables : Jacques, nobis, pour [Baudouin] cent livres […]. Et
ledit Jacques de Florence et ledit Baudouin de Malines escrivoient
ainsy pareillement en leurs tables, par quoy leur escript estoit pareil. Et par pareille manière se despendoient et despensoîent li
denier que l'en apportoit es foires communément, et
avoit li changeur II d. tourn.
pour livre des deniers qu'il créançoit de celuy pour quy il [respondoit]. Et ainsy furent li
premier contrault de créant en foire. Aucune fois ung changeur prestoit son
greffe à ung marchant et créançoit
pour îcelluy marchant à ung
autre marchant XL livres, et faisoit le escript en ses tables, combien que li changiers n'eust aucun argent;
et de ce nasquirent et engendroient
les usures, et on prenoit par foire par cent livres
xx, xxx, xi,, l, lx s. t. selon ce que en la foire avoit argent, une fois plus, une fois moins, et puis
refusèrent li debteur à payer les [usures] à iceulx usuriers, et pour ce fist
l'en lectres obligatoires
de foire, où ly obligé confesse devoir telle somme
d'argent pour prest sans usure, et renonce ad ce
qu'il puisse rien dire con[tre ce] qui par lectres obligatoires peult
apparoir, combien que les usures y soient comptées. Aus:
Félix Bourquelot, Etudes sur les foires de Champagne…, t.2, 1865, Reprint Brionne
(Le Portulan) o.J. (ca. 1970), S. 353. |
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Übersetzung : |
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[…] Und wenn einer
jener Händler aus Italien Tuche von einem Händler aus Mechelen
gekauft hatte, sagte er zu seinem Tuchhändler: Kommt zum Stand des Wechslers;
ich werde ihn anweisen Euch für meine hundert Livres
einzustehen, die ich Euch für die Tuche schulde, die ich von Euch gekauft
habe. Wenn sie zum Wechseltisch dieses Geldwechslers gingen, sagte der
Händler aus Italien zum Wechsler: Gebt diesem Händler aus Malines auf meinen
Namen hundert Livres, die ich ihm schulde. Wenn der
Wechsler dies in seinem Namen tat und der Schuldner versprach diese hundert Livres zu bezahlen, dann schrieben sie dies beide auf
Wachstafeln, jeweils der eine in Gegenwart des anderen; und so wurde es
geschrieben, dass der Wechsler [dem Balduin aus Mechelen
für] Jakob aus Florenz versprochen hatte die hundert Livres
[, die er schuldete] zu begleichen, und so wurde es geschrieben auf den
Tafeln, auf der einen Seite waren die Schulden geschrieben, die der Wechsler
schuldete, und auf der anderen die Schulden, die man dem Wechsler schuldete,
und sobald der Wechsler für Jakob aus Florenz mit hundert Livres
für Balduin von Mechelen in Zahlung getreten war,
schrieb er auf die andere Seite der Tafeln: Jakob nobis für [Balduin] hundert Livres […]. Und der besagte Jakob aus Florenz und der
besagte Balduin von Mechelen schrieben so
gleichermaßen auf ihren Tafeln, wodurch das Geschriebene gleich war. Und auf
solche Weise wurde das Geld ausgegeben, das man gemeinsam auf die Messe
brachte, und der Wechsler hatte zwei Tournois pro Livre*, die er jenem in Rechnung stellte, für den er
handelte. Und solcher Art waren die ersten Schuldverträge auf der Messe.
[...] Und daraus entstand und entwickelte sich der Wucher und man nahm pro
Messe für hundert Livres 20, 30, 40, 50, 60 usw.,
je nach dem, was es auf der Messe an Geld gab, einmal mehr, einmal weniger,
und dann weigerten sich die Schuldner [die Zinsen] an diese Wucherer zu
zahlen und deswegen machte man Messeschuldbriefe, worin der Schuldner
beteuert, die betreffende Summe Geld für ein zinsloses Darlehen zu schulden
und darauf verzichtet irgendetwas [dagegen] zu sagen, was in den
Schuldbriefen erscheinen mag, wie viele Zinsen darin auch berechnet wurden. * gemeint ist wohl der Gros Tournois, der von Ludwig dem
Heiligen 1263 eingeführt wurde und 1/12 Livre wert
war. W.G. Übersetzung: W. Geiger |
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Den
Hinweis auf diese Quelle verdanke ich dem Beitrag von Heinz Thomas zur
Geschichte der Messen (siehe unten), den ich auch zur weiteren Orientierung
empfehle. Im
Zusammenhang mit der Geschichte der Juden im Mittelalter liefert diese Quelle
einen von etlichen Nachweisen, dass das kirchliche Zinsverbot damals
keineswegs befolgt wurde, sondern allenfalls dazu führte die Zinspraxis zu
verschleiern. Es ist daher ein Mythos, der eine scheinbare Erklärung für die
populären Antijudaismus liefert, wonach der Geldverleih in „jüdischer Hand“
gelegen habe. Zu diesem Thema gibt es eine umfangreiche Fachliteratur seit
über hundert Jahren, die jedoch bislang kaum Eingang in die allgemeinen
historischen Darstellungen gefunden hat. Siehe
dazu: Der Mythos vom Jüdischen Geldverleih – Vortrag auf dem Historikertag 2006 / auf Historia Interculturalis „Geldverleiher“ gegen „Bankiers“
– Entstehung des Geldverkehrs und dessen Träger. |
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2. Geldanleihe gegen Zinsen. Aus einem italienischen
Vertrag von 1161 |
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Der nachfolgend auszugsweise dokumentierte
Wechsel wurde am 16. Juli 1161 von Embrono aus
Genua für Salvo aus Piacenza
ausgestellt und in lateinischer Sprache ausgefertigt. Der Text stammt aus
einer Abschrift im Cartularium des Giovanni Scriba, der als Notar bei diesen Geschäften fungierte.
Der eingangs im Genitiv genannte Name bezeichnet den Auftraggeber, hier den
Gläubiger. Das Cartularium des Giovanni Scriba ist die älteste erhaltene Urkunde Genuas, die
Edition erfolgte 1935 in zwei Bänden: Mario Chiaudano
/ Mattia Moresco: Il cartolare di Giovanni Scriba, Torino (S. Lattes & C.)
1935. Original : |
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Salvi Placentini] Testes Obertus de insula, Ansaldus Cintracus, Goçus et Obertus de Chiberra, Atto Scuvalo. Ego Embronus cepi mutuo a te Salvo placentino libras centum denariorum ianuensium de quibus usque annum unum solvam titi vel tuo misso
per me vel meum missum libras centrum viginti denariorum, sed, si usque festum proximum purificationis voluero tibi solvere predictas centum libras cum parte augumenti secundum racionem temporis, illas accipere debeas et propterea tuum habere nuncium. Si ita non observavero penam dupli tibi stipulanti promito […] Mario Chiaudino
/ Mattia Moresco (Hg.): Il cartolare di
Giovanni Scriba, t. II, Turin (Lattes) 1935,
S.24. |
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Übersetzung : |
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/Im Auftrag von/ Salvo aus Piacenza] Zeugen: Oberto von der Insel, Ansaldo Cintraco, Gozzo und Oberto de Chiberra, Atto Scuvalo. Ich, Embrono, habe von Dir, Salvo
aus Piacenza, ein Darlehen von 100 Pfund
Genuesischer Denare bekommen, für die ich Dir oder
Deinem Gesandten, durch mich oder meinen Gesandten, 120 Pfund innerhalb eines
Jahres zurückzahlen werde; aber wenn ich bis zum nächsten Fest der Reinigung
die besagten 100 Pfund mit dem anfallenden Zins [wörtlich ungefähr: mit der zeitlich bedingten Erhöhung] zurückzahlen will, musst Du dies akzeptieren und dafür
Deinen Gesandten in Genua zur Verfügung haben. Wenn ich dies nicht einhalte,
verspreche ich Dir hiermit urkundlich, dass ich als Strafe das Doppelte
zahlen werde. [… Es folgen Bestimmungen für die Gewährleistung] Übersetzung: W. Geiger Englische
Version in: Robert S. Lopez / Irving W. Raymond: Medieval
Trade in the Mediterranean World. Illustrative Documents Translated with Introduction
and Notes, |
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Aus der
umständlichen Formulierung für den Zins geht dessen Sinn hervor, der gerade
theologisch anstößig war: nämlich dass Zeit Geld ist; die Zeit gehörte jedoch
Gott alleine. Aus den Bedingungen geht ferner hervor, wie hoch der Jahreszins
war und dass der Schuldner am Reinigungsfest, d.h. Mariä
Lichtmess, 2. Februar, vorzeitig zahlen durfte mit dem bis dahin anfallenden
Zins, das wäre knapp ein halbes Jahr Laufzeit gewesen, dass er aber bei
Verzug über einem Jahr das Doppelte schuldig war. Auch diese
Quelle, neben etlichen anderen, macht deutlich, dass Zinsen für Kredite im
Mittelalter unter christlichen Geschäftsleuten üblich waren – wie könnte es
auch anders sein? Außer als Hilfeleistung unter Freunden hätte auch damals
niemand Geld verliehen ohne selbst etwas dabei zu verdienen. Quellen,
bei denen klare Hinweise auf Zinsen fehlen – und das sind leider die meisten
– , bedeuten damit nicht, dass keine Zinsen gefordert wurden. Vielmehr werden
sie in der oft überlieferten einfachen Form der Schuldverschreibung nicht
erwähnt, in der es nur heißt, das jemand einem anderen bis zu einem
bestimmten Datum soundsoviel Geld zahlen muss.
Somit ist nur die vom Schuldner zu zahlende Summe festgehalten, nicht die
ursprünglich geliehene. In der nicht ausgewiesenen Differenz verbirgt sich
das Interesse des Kreditgebers, wie
dann in den romanischen Sprachen sowie im Englischen die Zinsen genannt
wurden und werden. |
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W. Geiger 2010 |
3. Geld und Geldverleih im Mittelalter in
Anlehnung an Jacques Le Goffs
„historisch-anthropologischen Versuch“ Das Mittelalter und das Geld, 2010 |
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Der
nachfolgende Text greift einige Aspekte aus dem jüngsten Buch von Jacques Le Goff auf und integriert sie in eine zusammengefasste
Analyse der Problematik der Geldwirtschaft im Mittelalter. Es ist somit keine
Rezension des gesamten Buches. Außerdem erfolgt am Ende ein Rückblick auf Le Goffs erstes Buch zum Thema. Jacques Le Goff: Le Moyen Age et l’Argent. Paris (Perrin) 2010. |
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Cicero, De officiis – Über das
Werk siehe in Wikipedia Zur Qualifizierung der Berufe siehe die analytische
Zusammenstellung von Chr. Gizewski, TU Berlin, hier. Jörg Oberste, „Wirtschaftsethik nd
patristische Grundlagen“, in: Gert Melville / Martial Staub: Enzyklopädie des Mittelalters, Darmstadt
(WBG), 2008, S.127. |
Jacques Le Goff, der sich nach eigener Aussage zu jenen Historikern
zählt, die der Macht des Glaubens und der Kirche auf den mittelalterlichen
Menschen einen sehr hohen Stellenwert zumessen (Le Goff,
S.105), räumt in seinem jüngsten Buch Das
Mittelalter und das Geld im Kapitel über den Wucher dennoch ein, dass das
Wucherverbot im Mittelalter von christlichen Geldverleihern oft genug missachtet
wurde und dass der Geldverleih ohne Zinsforderungen nicht denkbar war,
jedenfalls nicht im gewerblichen Geldwechsel und -verleih, der im Laufe des
Mittelalters immer stärker benötigt wurde. Dies ergibt sich schon aus den
zahlreichen Traktaten und Erzählungen über und gegen die Wucherer, die in
ihrer Verurteilung des Wuchers denselben als ein sozioökonomisches Phänomen
beschreiben und die somit indirekt, manchmal auch direkt bezeugen. Die theologische Begründung für die Ablehnung des Zinses
liegt darin, dass der Geldverleiher Geld verdient ohne etwas dafür zu tun,
sondern ausschließlich für die Dauer des Kredits. In gewisser Weise ließ er
sich also die Zeit bezahlen, dies klingt noch in unserem modernen Sprichwort
„Zeit ist Geld“ an. Doch die Wurzel des Problems reicht noch tiefer. In der
kirchlichen Moralvorstellung ist der Wucherer nur eine Zuspitzung des
Reichen, und dies meint des reichen Händlers, auf den die Todsünde des Geizes
abzielt. Die Geringschätzung des Händlers und die Verurteilung seines
Geschäfts als ungerechtfertigte Bereicherung ist alt und kulturübergreifend:
Schon im alten Rom waren Händler schlecht angesehen, der Grund dafür dürfte,
wie im frühen Christentum auch, darin liegen, dass der Händler keine Arbeit
im damaligen Sinne leistete, weil die Weitergabe von Waren nichts Produktives
hinzufügte, während ein Bauer oder Handwerker etwas erschuf, das, wie auch im
Sinne von Marx, vergegenständlichte Arbeit war. In seiner Schrift Über das Ansehen der Berufe differenzierte
dann Cicero allerdings diese Auffassung noch dahingehend, dass für ihn nicht
die persönliche Arbeit ausschlaggebend war, denn aus der Sicht der Patrizier,
zu denen er gehörte und deren Vorstellungen er vertrat, war der angesehenste Beruf andere für sich arbeiten zu lassen,
aber vornehmlich in der Landwirtschaft, während körperlich anstrengende
Berufe dagegen ebenfalls schlecht angesehen waren, wie auch bei den alten
Griechen schon. Hier überschnitten sich also zwei Moralvorstellungen, die
auch später noch lange Gültigkeit haben sollten, in gewisser Weise sogar bis
heute. Und dazu gehört dann noch als Relativierung, dass Cicero dem zu
Reichtum gelangten Händler schließlich doch seine Reverenz erwies, indem er
dessen Erfolg anerkannte, zumal damals dieser Reichtum häufig in den
Grunderwerb investiert wurde, so dass aus dem Händler am Ende doch noch ein
Großgrundbesitzer wurde. Diese Beziehungen zwischen den altrömischen und den
christlichen Moralvorstellungen seit der Spätantike beschreibt Jörg Oberste
in Kapitel „Wirtschaft“ der Enzyklopädie
des Mittelalters als eine „lange antike und patristische
Tradition, die den kleinen Markthandel zwar als Schauplatz für Betrug und
Diebstahl kritisiert, jedoch dem Fernhändler einen wichtigen Dienst an der
Gemeinschaft konzediert, der im Transport und Austausch lebensnotwendiger
Dinge bestehe.“ |
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Bereits im frühen 11.
Jh. schrieben unabhängig voneinander zwei Mönche über die Problematik von Moral und Wirtschaft: Der eine verdeutlicht
aus einem Gespräch mit einem Händler, dass dieser nur durch Gewinn, also die
Verteuerung der Ware beim Weiterverkauf existieren kann, während der andere
einen Fall zitiert, wo ein Pfandleiher einem Kreditnehmer das Pfand nicht
mehr zurückgeben wollte. (Le Goff, S.27). Letzteres
darf wohl als ein Beispiel für das praktische Einbehalten von gefordertem
Zins gelten, der sich damals je nach Laufzeit schnell auf 100% subsumieren
konnte, insbesondere, wenn durch Fristverzug auch noch die besonders
gegeißelte Form des Zinseszinses hinzukam. Le Goff
legt auch dar, wie im 13. Jh. die Möglichkeit geschaffen wurde, dass Wucherer
am Ende ihres Lebens durch Beichte und Buße die Absolution von ihren Sünden
erhalten konnten, wenn sie das wucherisch geraubte Geld vor ihren Tod oder
sogar noch nachträglich per Testament zurückerstatteten. Wie das praktisch
gehen sollte, ist freilich höchst unklar, und Le Goff
stellt denn auch fest, dass es nur ganz wenige Dokumente gibt, die solches
belegen (Le Goff, S.105). Das Interessante daran
ist jedoch gar nicht, ob und wie oft es tatsächlich geschah, sondern dass es
von kirchlicher Seite her akzeptiert wurde, was ja nichts anderes bedeutet,
als dass ein Wucherer Zeit seines Lebens nicht weiter behelligt sondern nur
unter die Drohung mit der Höllenstrafe gesetzt wurde, wie sie ja auch Dante
im 7. Kreis seines Inferno beschrieben hat. Diese Idee der späten Absolution
kam zu Beginn des 13. Jh.s auf (Le Goff, S.104),
also ungefähr auf dem Höhepunkt der Kritik am Wucher, der gemeinhin am IV. Lateranischen Konzil 1215 festgemacht wird. |
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Zum IV. Lateranischen Konzil siehe Quelle und Kommentar auf der Seite der AG Deutsch-Jüdische Geschichte des Geschichtslehrerverbandes, sowie weitere Quellen zum Thema: hier |
Von der Überlegungen
christlicher Moral ausgenommen waren zunächst jüdische Geldverleiher, doch dann wandte sich die Kirche auch
gegen deren „Wucher“, so z.B. in den Beschlüssen des diesbezüglich immer
wieder zitierten IV. Lateranischen Konzils, obwohl
auch dort der „Wucher“ nicht verboten wurde. An verschiedenen Orten und zu
verschiedenen Zeiten gab es immer wieder ein räumlich und zeitlich
befristetes „Monopol“ jüdischen Geldverleihs – das aufgrund seiner Begrenzung
hier auch in Anführungszeichen gesetzt wird –, so etwa in dem Kölner Privileg
für die Juden von 1266, wo diesen der Geldverleih zugestanden und dagegen
ihren Konkurrenten, den Kawerschen, untersagt
wurde, oder desöfteren im ländlichen Bereich, wie
im 13. Jh. in den östlichen Pyrenäen (Roussillon),
wo sich zahlreiche Bauern bei jüdischen Geldgebern verschuldeten (Le Goff, S.100), andere Beispiele gibt es auch aus dem
deutschen Raum, insgesamt handelt es sich jedoch nur um Einzelstudien, die
uns einen partiellen Einblick geben, keinen Überblick. Le Goff
bilanziert aus der von ihm untersuchten Forschungs- und Quellenlage, die sich
gewiss stärker auf Frankreich, das Mittelmeergebiet und England konzentriert,
dass trotz der erwähnten Einzelphänomene die Vorstellung einer exklusiven
Beziehung der Juden zum Geld kein historisches Fundament hat und vielmehr dem
modernen Antisemitismus entspringt. In England und Frankreich erfolgte
ohnehin eine Vertreibung der Juden im 13./14. Jh. (allerdings nicht aus allen
Teilen Frankreichs), so dass von da an christliche Geldverleiher das Geschäft
für sich alleine hatten (Le Goff, S.100). Doch
weder zuvor noch danach (im mitteleuropäischen Raum) gab es ein jüdisches
Monopol im Geldverleih. Daran ändert sich vom Grundsatz her auch nichts, wenn
im 14. Jh. in einigen Städten und Landstrichen im Reich nach den
Vertreibungen wieder jüdische Händler und Geldverleiher angeworben wurden und
ein Ansiedlungsrecht oft nur unter der Bedingung bekamen, dass sie Geld
mitbrachten und durch den Geldverleih zur Verfügung stellten. |
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Vgl. Michael Rothmann, „Geld“,
in: Enzyklopädie
des Mittelalters, op. cit., S.127. Henri Pirenne: Stadt und Handel im Mittelalter, Köln (Anaconda), 2009, S.117f. (urspr. u.d.
Titel: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Europas im Mittelalter, Bern 1946;
La civilisation occidentale
au Moyen Age du milieu du
XVe siècle, in: Histoire du Moyen Age, t.VIII, 1933) |
Ein damit verbundenes
Problem der adäquaten Einschätzung und Bewertung des Phänomens Geld und Geldverleih im Rückblick auf das
Mittelalter liegt in der generellen Frage nach der Entstehung und
Entwicklung der Geldwirtschaft. Hier zeigt sich auch in seriösen historischen
Gesamtdarstellungen oft noch ein Relikt des Renaissance-Klischees vom
„finsteren Mittelalter“, wenn nämlich die Zeit der Germanenreiche auf
römischem Boden und das weitere frühe Mittelalter so dargestellt wird, als
habe es quasi nur eine Naturalwirtschaft gegeben. Eine auf lokalem
Naturaltausch basierende Wirtschaft gab es jedoch allenfalls in der Vor- und
Frühgeschichte, für die Zeit nach dem Zusammenbruch des weströmischen Reiches
ist diese Vorstellung unzutreffend – auch unter Berücksichtigung des
tatsächlichen Rückgangs des Geldverkehrs. Die erste Phase des Mittelalters
als Zeit des Übergangs von einer Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft im
Mittelalter zu bezeichnen ist daher fern der historischen Realität (Le Goff, S.24). Auch in der neuen Enzyklopädie des Mittelalters kritisiert Michael Rothmann die
These von der Naturaltauschwirtschaft. Eigentlich handelt es sich dabei um
eine sehr alte Erkenntnis, den bereits 1933 hat Henri Pirenne
festgestellt: „Die Theorie, welche den Ablauf der Wirtschaftsgeschichte in
drei Epochen einteilt: Naturalwirtschaft, Geldwirtschaft, Kreditwirtschaft,
galt lange Zeit als feststehend. Dabei hätte eine nähere Beobachtung ergeben
müssen, dass sie nirgendwo den Tatsachen entspricht und dass sie lediglich
jenen Bestrebungen nach Systematik entsprang, die lange Zeit die
Wirtschaftsgeschichte beherrschten. Zwar verstärkte sich die Rolle des
Kreditwesens zusehends, ein solches lässt sich aber zu allen Zeiten
feststellen. Es besteht jeweils nur ein quantitativer, nicht aber ein
Unterschied prinzipieller Art.“ Seit dem 6. Jh.
prägten germanische Herrscher Münzen und im Frankenreich verbreitete sich die
Münzprägung unter Lockerung des ursprünglichen Regals (Regalium
= königliches Vorrecht) so sehr, dass Karl d. Gr. dies unterband, das Regal
wieder herstellte, den Denar als Münze neu
definierte (der später so genannte Karlspfennig) und darüber hinaus auch in
einer umfassenden Wirtschaftsreform Preise für Getreide und Brot nach Sorten
festsetzte. Dies wurde im Frankfurter Kapitular erlassen, an einem Ort, der
damals im wirtschaftspolitischen Entwicklungsgebiet des Frankenreiches lag –
vielleicht kein Zufall. Bis zum 9. Jh. wurden Münzen ausschließlich westlich
des Rheins und in Italien, also auf altem römischem Boden, geprägt. Doch welche Bedeutung hatte das Geld im Alltag?
Für das städtische Leben ist die Vorstellung einer Naturalwirtschaft zu allen
Zeiten absurd, Stadt bedeutet Handwerk, Dienstleistung, Arbeitsteilung,
Austausch der städtischen Bevölkerung unter sich selbst sowie mit der
ländlichen Umwelt und darüber hinaus. Arbeit war Lohnarbeit, der Stadtrat
wirtschaftete mit Steuern, die in Geld erhoben wurden. Doch der
Wirtschaftsfaktor Stadt innerhalb der mittelalterlichen Gesellschaft wuchs
erst im Laufe der Zeit und zu Beginn gab es die „Zivilisationsgrenze“ entlang
des alten Limes, hinter der neue Städte erst entstanden. Und auf dem Lande? In
der berühmt gewordenen Untersuchung des Klosters Saint-Germain bei Paris
(heute in Paris) aus der Mitte des 9. Jh.s
über seine verstreuten landwirtschaftlichen Güter im westfränkischen
Reich geht hervor, dass von den hörigen Bauern außer Dienstleistungen und
Abgaben in Naturalien auch ein Kopfzins in Höhe eines Denars
gefordert wurde. Dies wirft ein Licht auf die Präsenz des Geldes in einer
Zeit, die viele gerne noch zur Hauptphase der Naturalwirtschaft zählen. In
der Zeit realer Knappheit von Münzen hieß dies, dass dieser Kopfzins nicht
unbedingt durch Münzgeld bezahlt wurde, sondern evtl. auch durch Naturalien
von entsprechendem Wert. Gleichwohl hatte es seinen Grund, dass diese Abgabe
in Geldwert festgelegt wurde, und dies verdeutlicht, dass Geld zumindest als
Rechengröße Teil der wirtschaftlichen Transaktionen bis hinunter zum
einfachen Bauern war oder zumindest sein konnte, je nach Repräsentativität
dieses Beispiels aus dem Bereich klösterlicher Grundherrschaft auf ehemals
römischem Boden. |
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Vgl.
Pirenne, op. cit., S.188f. |
Die Kirche hatte, ganz anders als man
vermuten mag, von Anfang an eine sehr
enge Verbindung zur Geldwirtschaft, legte sie doch aus praktischen
Gründen Wert darauf den Kirchenzehnten soweit es ging in klingender Münze
einzutreiben. Die Kirche war die einzige Institution, die großräumlich, ja
letztlich europaweit wirtschaftete. Abgaben in Naturalien waren da
schlichtweg unpraktisch und allenfalls lokal oder regional von Nutzen, z.B.
zur Versorgung eines Klosters usw. Doch selbst das Kloster Saint-Germain
legte, wie erwähnt, schon im 9. Jh. Wert auf wenigstens zum Teil in Geld
berechnete Abgaben. Die Kirche war über lange Zeit der größter Horter von Geld und dieses thesaurierte Geld wurde zum
Teil von Goldschmieden in Kirchen- und Klosterschätze umgeschmolzen, die in
Zeiten der Not wieder zu Geld gemacht werden konnten. Le Goffs
Hinweis auf diesen wenig bekannten oder wieder vergessenen Aspekt der
Kirchenschätze (Le Goff, S.18) wäre ein Thema für
eine gesonderte Betrachtung, gibt es doch genug Parallelen aus der
ethnologischen Forschung über sogenannte primitive Völker. Le Goff folgt hier jedoch weitgehend Pirenne,
der dies schon 1933 hervorhob. Für den vorliegenden Zusammenhang ist wichtig,
dass die Kirche dadurch auch zur ersten Geldverleiherin im frühen Mittelalter
wurde, vor allem die Klöster. Dies könnte über weite Strecken durchaus in
Form einer interesselosen Hilfe für die Bauern von Statten gegangen sein,
aber offenbar erkannten die Klöster dann darin auch eine zusätzliche
Einnahmequelle. So waren die ersten Ermahnungen und Zinsverbote Anleitungen
für die Kirche selbst, und zwar sowohl bei der „Gründung“ der Kirche auf dem
Konzil von Nicäa 323, als auch später im
Mittelalter, als das ursprüngliche Gebot der christlichen Hilfe für den
Nächsten offenbar in Vergessenheit geraten war und sich die Klöster zu für
die Zeit potenten Finanzinstituten entwickelt hatten. Ein weiterer Faktor
für die zumindest horizontale (d.h.
geographische) Verbreitung der Geldwirtschaft waren die Einnahmequellen
der Könige und später in zunehmendem Maße der Fürsten, insofern sie die
ursprünglichen Regalien übertragen bekamen, aber auch der Städte: Zölle aller
Art für die Nutzung bestimmter Wege, Überquerung von Brücken, Eintritt in die
Stadt zum Markt usw. Diese Zölle konnten nur durch Geld bezahlt werden.
Zusätzlich zur Entwicklung des Handels selbst hin zu einer immer ausgefeilteren Geldwirtschaft war also von Anfang an der
Handel als Austausch über eine räumliche Distanz hinweg an Geld gebunden,
ganz abgesehen davon, dass der Handel als solcher nicht, jedenfalls nicht
ganz, auf das Naturaltauschprinzip reduziert werden konnte und von selbst
immer ausgefeiltere Formen der Geldwirtschaft
entwickelte – ein Erbe des Mittelmeerraumes und des interkulturellen Kontakts
mit der islamischen Welt. Demgegenüber versuchte das nördliche
Handelsimperium der Hanse noch im späten Mittelalter moderne Formen des
Geldverkehrs und v.a. den „Borgkauf“ (das
Kreditwesen) zu bekämpfen, dennoch unterlagen selbst dem noch praktizierten
Tauschprinzip Bewertungen auf Geldbasis: man ließ anschreiben und verrechnete
mit der nächsten Tour. Letztlich war dies auch eine Form des Kredits, es sah
nur nicht so aus… Kleiner Rückblick auf Le Goffs
erstes Buch zum Thema: Jacques Le Goff: Kaufleute und Bankers im Mittelalter, Berlin (Wagenbach), 2005 [Marchands
et banquiers du Moyen Age, Paris 1956…, 2006] Schon in seinem ersten
Buch hatte Le Goff die wesentlichen Grundlagen
einer Gesamtdarstellung der mittelalterlichen Geldwirtschaft gelegt.
Einleitend zum Abschnitt über den „Wucher“ konstatiert er darin lapidar aber
zutreffend: „Genauer betrachtet, zwang ihr Beruf den Kaufmann und Bankier zu
Handlungen, die die Kirche verdammte, also zu rechtswidrigen Operationen, die
meistens unter die Bezeichnung Wucher fielen.“ (S.77). Le Goff
stellt die „Machtlosigkeit der Kirche gegenüber den Kaufleuten“ (Überschrift
eines Abschnitts S.82f.) dar, die Auseinandersetzungen innerhalb der Kirche
in Bezug auf die Wucherfrage sowie die Möglichkeiten für Wucherer sich durch
Buße und gute Taten von der Kirche im Nachhinein oder wie im Falle des
päpstlichen Privilegs für die Lombarden im Vornherein Absolution erteilen zu
lassen. Ausführlicher
behandelte Le Goff die Thematik aus theologischer
Sicht her in: Wucherzins und
Höllenqualen. Ökonomie und Religion im Mittelalter, Stuttgart
(Klett-Cotta), 1988, 2008, wobei allerdings die gesellschaftliche Realität
gegenüber der Kirchendebatte in den Hintergrund geriet und im Vorwort von
Johannes Fried daher in Erinnerung gerufen wurde (siehe Literaturhinweis
unten). |
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Kurze Auszüge aus einer Studie zur Kreditwirtschaft von Bruno Kuske, 1927 |
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Die nachfolgenden kleinen Auszüge sollen verdeutlichen, wie
Wirtschaftshistoriker schon vor langer Zeit den Mythos vom wirkenden
Wucherverbot ad absurdum geführt haben. Die Arbeiten von Bruno Kuske wurden international rezipiert. Bruno Kuske: „Die Entstehung der
Kreditwirtschaft und des Kapitalverkehrs“, in: Die Kreditwirtschaft, 1. Teil – Kölner Vorträge, Leipzig
(Gloeckner), 1927, 1-79. |
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Der Autor bezieht sich auf Quellen aus
Köln, dem rheinischen und dem niederländischen Raum. Der Autor kritisiert hier v.a. Werner Sombart, Moderner Kapitalismus I, S.36 u.a.o. |
„[S.5] „Der
Begriff des Kredits war dem
Mittelalter vollständig geläufig, und er drückte sich auch ganz klar
sprachlich aus. Man sprach von pecuniam credere, vom bonum creditum zum
Unterschied vom bonum promptum,
also vom kreditierten gegenüber dem bar
bezahlten Gut, vom creditor;
– ferner vom gelove,
dem Kredit, dem koufmansgelouven;
[…] Der fortgesetzte
Gebrauch dieser Terminologie macht den Eindruck, dass das Mittelalter
immerfort mit Kreditbeziehungen umging und dass diese bereits eine
selbstverständliche Tatsache waren. In Wirklichkeit liegt auch eine
mannigfache und überaus reiche Fülle von kreditwirtschaftlichen Quellen vor,
die im ganzen zeigen, dass das mittelalterliche Wirtschaftsleben allseitig
vom Kreditprinzip durchdrungen war. […] Es ist ein Irrtum, wenn man
behauptet, das Gewinnstreben sei im Mittelalter nur eine belanglose
Ausnahmeerscheinung gewesen. Der mittelalterliche Mensch hätte sich damit
begnügt, nur eine ‚ziemliche narrunge’ zu suchen.
Er sei nur der ‚Idee des ehrenhaften Erwerbs’ gefolgt und habe sich lediglich
von der Rücksicht auf die ‚Standesehre’ leiten lassen […]. [S.9] Es wäre abwegig
zu behaupten, daß die sich seit dem früheren
Mittelalter so außerordentlich häufende Wuchergesetzgebung nur theoretische
Bedeutung gehabt habe und daß ihr nicht die
Zustände entsprochen hätten, die sie bekämpfen wollte. Das Mittelalter neigt
bekanntlich überhaupt nicht zur Gesetzmacherei. Es erließ wenig Gesetze, und
es kann seinem Staat eher vorgeworfen werden, daß
er die Dinge zu sehr sich selbst überließ und daß
er mit seinen Maßnahmen nachhinkte. […] Man muß von
der mittelalterlichen Wuchergesetzgebung, die oft geradezu wie eine
Sisyphos-Arbeit anmutet, annehmen, daß sie den
volkswirtschaftlichen Zuständen und Gepflogenheiten entsprach, das heißt, daß der Wucher in allen seinen Formen immerfort betrieben
wurde und immerfort zu bekämpfen war. […] [S.7] Das
mittelalterliche Kreditwesen stand in moralischer Hinsicht in Beziehungen zum
kanonischen Zinsverbot und dessen ethischem Wucherbegriff. Diesem gegenüber
ergibt sich, daß der im Wirtschaftsleben irgendwie
sich betätigende Mensch kraft seiner geschilderten Natur* ebenso häufig, wie
er log und trog, auch gegen dieses Gesetz verstieß, indem er nicht nur auf
Wucherpreise im Handel, sondern auch allgemein auf Darlehenszins und
verbotene Geldgeschäfte ausging. Er beschränkte sich durchaus nicht auf die
bekannten Umgehungsformen, sondern er sündigte massenhaft unmittelbar in
einer Weise, aus der man folgern muß, daß das kirchliche Zinsverbot schon im Mittelalter
beinahe ähnlich in seiner Wirkung reduziert erscheint, wie das allgemein
sittliche Gebot, daß der Mensch nicht lügen soll! [S.10] Das Borgsystem
gegenüber dem Kunden war bereits im Mittelalter im Handwerk, Gastwirtsgewerbe
und Einzelhandel allgemein entwickelt, und seine Bekämpfung wurde sogar schon
in den Zunftstatuten betrieben. Seine Regelung war auch oftmals Gegenstand
städtischer Edikte. […] [S.14] Draußen auf dem
Lande konnte außerdem der Bauer durch Missernte, Epidemien, Brand und Krieg
sehr leicht in die Zwangslage kommen, bei Juden oder Christen borgen zu
müssen oder mit seinen Sachleistungen an Grund- oder Pachtherren in Verzug zu
geraten, der ihn zum Schuldner machte. Auf den folgenden Seiten schildet
Kuske die Konkurrenz zwischen Juden und Lombarden
im Wechsel- und Darlehensgeschäft sowie die Rolle kirchlicher Institutionen
dabei, die einerseits als Kreditnehmer auftraten, andererseits aber auch die
besagten Händler für sich arbeiten ließen. * „Das Gewinn- und Reichtumsstreben waren
ihm als natürlichem Subjekt immanent.“ [S.6] |
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Jacques Le Goff:
Kaufleute und Bankers im Mittelalter,
Berlin (Wagenbach), 2005 [Marchands et banquiers du Moyen Age, Paris
1956…, 2006] Michael North: Das Geld und seine Geschichte. Vom
Mittelalter bis zur Gegenwart, München (Beck), 1994, darin v.a.: „Kredit und Depression“ im Spätmittelalter,
S.56-69. Michael North: Kommunikation, Handel, Geld und Banken in
der Frühen Neuzeit, München (Oldenbourg), 2000. Michael North (Hg.): Kredit im spätmittelalterlichen und
frühneuzeitlichen Europa, Köln / wien (Böhlau), 1991. Hans-Jörg Gilomen: „Wucher und
Wirtschaft im Mittelalter“, in: Historische
Zeitschrift 250, H.2, April 1990, 265-301. Heinz Thomas: „Die Champagnemessen“, in: Rainer Koch (Hg.), Brücke zwischen den Völkern – Zur
Geschichte der Frankfurter Messe, Bd. 1: Frankfurt im Messenetz Europas – Erträge der Forschung, hrsg. von
Hans Pohl, Frankfurt a.M. (Historisches Museum / Union-Druckerei) 1991, S.13-33. Johannes Heil / Bernd Wacker
(Hg.): Shylock? Zinsverbot und Geldverleih in jüdischer
und christlicher Tradition, München (Fink), 1993. Robert-Henri Bautier / Robert Auty / Norbert Angermann (Hg.): Lexikon des Mittelalters, München (Artemis & Winkler / LexMA-Verlag), 1980-99, cf.
„Lombarden“, „Zins“, „Wucher“ u.a. Gert Melville / Martial Straub (Hg.): Enzyklopädie des Mittelalter,
Darmstadt (WBG), 2008, cf. „Wirtschaft“,
„Kaufleute“, „Geld“ u.a. Edwin S. Hunt / James Murray: A
History of Business in Medieval Europe, 1200-1550, Diana Wood: Medieval Economic Thought, Peter Spufford:
Handel, Macht und Reichtum. Kaufleute
im Mittelalter, Darmstadt (WBG) 2004, insbes. S.26-38. Johannes Fried: „Zins als
Wucher“. Eine Einführung, in: Jacques Le Goff: Wucherzins und Höllenqualen. Ökonomie und Religion im Mittelalter, Roberto Naranjo:
Medieval Banking – Twelfth and Thirteenth Centuries, eHistory
at The Ohio State University Eine
prägnante Darstellung der Realität der Konkurrenz zwischen Lombarden
(Italienern) und Juden im Kreditgeschäft gibt es auf der DFG-geförderten
Website Damals in Europa Siehe
auch zum interkulturellen Kontext der Entstehung der modernen Geldwirtschaft
im Mittelalter: Wolfgang
Geiger: „Spezereien und Zahlungsverkehr aus dem Mittelmeerhandel. Fortschritte
des modernen Geldwesens durch den Fernhandel im Mittelalter“, in: Geschichte lernen N°130, Juli 2009,
S.9-17. Weitere Analysen und Literatur
zur Thematik jüdischer Geldverleih im historischen Kontext des Mittelalters: siehe
dazu, wie bereits oben angezeigt, auf den Seite von Historia Interculturalis sowie auf juedischegeschichte.de, der Website des Arbeitskreises Deutsch-Jüdische Geschichte im Verband der
Geschichtslehrer Deutschlands Eine interessante
populärwissenschaftliche Darstellung der Geschichte des Geldes findet sich in
dem Sonderheft des Spiegel Geschichte Nr.4 / 2009: „Geld! Von den Fuggern zur Finanzkrise: Eine Chronik des
Kapitals“.
Darin wird die Umgehung des Zinstabus gut dargestellt, unkritiisch gegenüber dem alten Klischee bleibt auf der
anderen Seite das Bild von den Juden als Geldverleihern. Gleichfalls interessant aus theologischer
Sicht ist das Themenheft von Welt und Umwelt der Bibel N4. 47, 1/2008: „Gott und das
Geld“. Darin werden die Gründe
für das Zinsverbot seit seinen biblischen Ursprüngen analysiert und auch die
Realität seiner Umgehung angesprochen – letzteres leider etwas kurz. |
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